Die Beschlüsse und Entschließungen des Betriebsrats werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Der Schriftführer fertigt ein Protokoll jeder Sitzung an. Dieses Protokoll wird bei Eröffnung der nachfolgenden Sitzung vorgelesen und genehmigt; eine Kopie davon erhält der Arbeitgeber.