Die Betriebsratsmitglieder treten zu Sitzungen zusammen, deren Tagesordnung vom Vorstand des Betriebsrats festgelegt und den Mitgliedern mindesten fünf Tage vor der Sitzung mitgeteilt wird.
Der Vorstand ist verpflichtet, jene Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen, zu denen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Betriebsrats spätestens 3 Werktage vor der Sitzung ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Wird der Antrag eingereicht, nachdem die Tagesordnung den Mitgliedern des Betriebsrats mitgeteilt wurde, muss der Vorsitzende des Betriebsrats die Betriebsratsmitglieder innerhalb von 24 Stunden über diesen unterrichten.