Der Betriebsrat kann einmal im Monat während der Dienstzeiten eine Sitzung abhalten, sofern diese der Unternehmensleitung mindestens 5 Werktage im Voraus mitgeteilt wurde, außer es wurde eine kürzere Frist vereinbart.
Anmerkung
Er tritt mindestens 6 Mal im Jahr zusammen, wobei an mindestens drei Sitzungen die Leitung des Unternehmens teilnimmt.