Die Sitzungen und Beratungen der Betriebsräte finden im Unternehmen in einem geeigneten Raum statt, für dessen Ausstattung, einschließlich Hardware und Zugang zu internen und externen Kommunikationsmitteln, der Arbeitgeber aufkommt, ebenso wie für die Büro-, Heiz- und Beleuchtungskosten.
Gehören dem Betriebsrat ein oder mehrere freigestellte Mitglieder an, muss der Arbeitgeber ihnen dauerhaft einen Raum sowie das für Sekretariatstätigkeiten benötigte Büromaterial und gegebenenfalls Personal zur Verfügung stellen.
Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.