D17a32 - Wie tritt der Betriebsrat zusammen?

Der Betriebsrat tritt zusammen:

  • nach schriftlicher Einberufung durch seinen Vorsitzenden mindestens 6 Mal im Jahr;
  • nach Einberufung durch seinen Vorsitzenden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder einen schriftlichen Antrag hierfür an ihn richtet;
  • nach Einberufung durch den für die Arbeit zuständigen Minister für die von ihm für sinnvoll erachteten Zwecke; der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter muss zu dieser Sitzung eingeladen werden.

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