D17a30 - In welchen Fällen tritt ein stellvertretendes Betriebsratsmitglied an die Stelle eines ordentlichen Mitglieds?

Ein stellvertretendes Mitglied tritt an die Stelle eines ordentlichen Mitglieds:

  • falls das ordentliche Mitglied verhindert ist;
  • wenn die Amtszeit des ordentlichen Mitglieds endet; in diesem Fall übernimmt das stellvertretende Mitglied sein Amt.

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