Ein stellvertretendes Mitglied tritt an die Stelle eines ordentlichen Mitglieds:
- falls das ordentliche Mitglied verhindert ist;
- wenn die Amtszeit des ordentlichen Mitglieds endet; in diesem Fall übernimmt das stellvertretende Mitglied sein Amt.
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Ein stellvertretendes Mitglied tritt an die Stelle eines ordentlichen Mitglieds: