Alle auf luxemburgischem Staatsgebiet niedergelassenen Unternehmen der Privatwirtschaft oder des öffentlichen Sektors, die während der zwölf Monate vor dem ersten Tag des Monats der Bekanntmachung der Wahl mindestens 15 Arbeitnehmer, mit denen ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, beschäftigen, sind verpflichtet, einen Betriebsrat einzurichten.