Die allgemeine Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und soziale Situation zu wahren und zu verteidigen.
Der Betriebsrat hat somit folgende Aufgaben:
- Verhinderung und Schlichtung von möglichen individuellen oder kollektiven Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft;
- Weiterleitung von Beschwerden einzelner Arbeitnehmer oder von Gruppen an den Arbeitgeber;
- Weiterleitung sämtlicher Beschwerden oder Anmerkungen zur Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, Erlasse, Verordnungen oder Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM), falls für vorstehend genannte Streitigkeiten keine Einigung gefunden werden kann;
- Überwachung der strengen Einhaltung der Gleichbehandlung im Hinblick auf Zugang zu Beschäftigung, beruflicher Fortbildung und Förderung sowie Entlohnung und Arbeitsbedingungen.
Darüber hinaus hat er Anspruch:
- auf Erhalt seitens des Unternehmensleiters der Auskünfte, die für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Aufgabe erforderlich sind und ihn über die Funktionsweise und das Leben des Unternehmens aufklären können. Diese Unterrichtung findet in Unternehmen mit mindestens 150 Arbeitnehmern auf Antrag des Betriebsrats monatlich statt; in allen anderen Unternehmen erfolgt sie in den Sitzungen mit der Unternehmensleitung, die mindestens dreimal jährlich stattfinden müssen;
- auf Erhalt von Auskünften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, insbesondere Risiken für Sicherheit und Gesundheit, zu ergreifende Schutzmaßnahmen und -aktivitäten, Schutzausrüstung und Entwicklung des Krankenstands,
- wenn das Unternehmen weniger als 150 Arbeitnehmer beschäftigt, mindestens einmal im Jahr auf Erhalt von schriftlichen Auskünften über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung sowie die aktuellen und zukünftigen Aktivitäten des Unternehmens; zu diesem Zweck legt es dem Betriebsrat einen Gesamtbericht über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Umsatz, die Gesamtergebnisse der Produktion und der betrieblichen Tätigkeit, die Aufträge, die Entwicklung der Struktur und der Höhe der Löhne und Gehälter des Personals und die getätigten Investitionen vor. Wenn das Unternehmen mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt, erhält der Betriebsrat mindestens zweimal im Jahr eine schriftliche Information über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Artikel L. 414-4 bis L. 414-13 des Arbeitsgesetzbuchs. Diese Artikel sehen eine häufigere und ausführlicherer Information und Konsultation des Betriebsrats in technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten vor.