D17a29 - In welchen Fällen endet das Amt als Betriebsratsmitglied?

Das Amt als Betriebsratsmitglied endet in den folgenden Fällen, die erschöpfend im Gesetz festgelegt sind:

  • wenn das Betriebsratsmitglied nicht mehr als ordentliches Mitglied oder stellvertretendes Mitglied wiedergewählt wird;
  • wenn es nicht mehr zur Belegschaft des Betriebs gehört;
  • wenn es zurücktritt;
  • wenn es verstirbt;
  • wenn es nicht mehr der Gewerkschaft angehört, die es als Kandidaten vorgeschlagen hat, sobald diese den Unternehmensleiter und den Betriebsrat davon in Kenntnis setzt;
  • wenn die Arbeitserlaubnis abgelehnt, entzogen oder nicht verlängert wurde.

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