Die Mitglieder des Betriebsrats:
- müssen sich in Ausübung ihres Amts an die Betriebsordnung des Unternehmens oder des Betriebs halten;
- unterliegen dem Betriebsgeheimnis in Bezug auf Herstellungsverfahren und alle vom Arbeitgeber für vertraulich erachteten Informationen.