D17a27 - Welche Pflichten haben die Mitglieder des Betriebsrats?

Die Mitglieder des Betriebsrats:

  • müssen sich in Ausübung ihres Amts an die Betriebsordnung des Unternehmens oder des Betriebs halten;
  • unterliegen dem Betriebsgeheimnis in Bezug auf Herstellungsverfahren und alle vom Arbeitgeber für vertraulich erachteten Informationen.

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