Wenn durch einen Unfall oder höhere Gewalt
Beispiele
- Störung der Anlagen
- Schadensfälle
- Unwetter
- Ausfall der Energie-, Licht-, Wärme- oder Wasserzufuhr
ausgefallene Arbeitszeit im Unternehmen nachgeholt wird, muss der Betriebsrat darüber umgehend vor Beginn des Nachholens der Arbeitszeit informiert werden.
Die Unterrichtung bezieht sich auf Art, Grund und Zeitpunkt des kollektiven Stillstands sowie auf die Anzahl ausgefallener Stunden und die vorübergehenden Änderungen der Arbeitszeiten.