In Sachen Arbeitslosengeld haben Grenzgänger, deren Arbeitsvertrag aufgelöst wurde oder geendet hat, Anspruch auf die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in ihrem Wohnsitzland ausgeübt haben.
Hierzu müssen sich Grenzgänger bei der Arbeitsagentur ihres Wohnsitzlandes anmelden und von ihrem letzten Arbeitgeber in Luxemburg eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen und diese der ADEM zukommen lassen, damit ihm eine Bescheinigung E301 oder U1 zugeschickt wird.
Um die Bescheinigung E301 oder U1 zu bekommen, muss er den Arbeitgeber bitten, die Arbeitsbescheinigung auszufüllen und schnellstmöglich der ADEM zukommen zu lassen, welche sich anschließend darum kümmert, der zuständigen Stelle im Wohnsitzland des Grenzgängers das Formular E301 oder U1 zuzuschicken, damit Letzterer dort Arbeitslosengeld beziehen kann.