Ein Arbeitnehmer in einer externen beruflichen Wiedereingliederung, der seine neue Arbeitsstelle aus von ihm nicht zu verantwortenden Gründen verliert, behält seinen Status als Person in beruflicher Wiedereingliederung, sofern er sich innerhalb von 20 Tagen nach Ende seines Arbeitsvertrages bei der ADEM als arbeitsuchend meldet.