Im Falle von Vollzeitelternurlaub wird die Zahlung der Ausgleichsentschädigung ausgesetzt.
Im Falle von Teilzeitelternurlaub oder nicht zusammenhängendem Elternurlaub wird die Höhe der Ausgleichsentschädigung anteilig reduziert.
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Im Falle von Vollzeitelternurlaub wird die Zahlung der Ausgleichsentschädigung ausgesetzt.
Im Falle von Teilzeitelternurlaub oder nicht zusammenhängendem Elternurlaub wird die Höhe der Ausgleichsentschädigung anteilig reduziert.