D16b30 - Wie verhält es sich mit der Ausgleichsentschädigung im Falle von Elternurlaub?

Im Falle von Vollzeitelternurlaub wird die Zahlung der Ausgleichsentschädigung ausgesetzt.

Im Falle von Teilzeitelternurlaub oder nicht zusammenhängendem Elternurlaub wird die Höhe der Ausgleichsentschädigung anteilig reduziert.

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