Der Antrag auf Erhalt einer Ausgleichsentschädigung muss binnen sechs Monaten ab dem Anfangsdatum des Nachtrags zum Arbeitsvertrag im Falle einer internen beruflichen Wiedereingliederung bzw. ab dem Anfangsdatum des neuen Arbeitsvertrags im Falle einer externen beruflichen Wiedereingliederung bei der ADEM eingereicht werden, da der Anspruch ansonsten verwirkt ist.