D16b22 - Muss die Änderung der Arbeitsbedingungen infolge einer internen beruflichen Wiedereingliederung schriftlich festgehalten werden?

Ja. Die neuen Arbeitsbedingungen infolge eines Beschlusses zur internen beruflichen Wiedereingliederung müssen in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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