Bei einem Stellenwechsel infolge eines Beschlusses zur internen beruflichen Wiedereingliederung wird der neue Lohn unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und gegebenenfalls der per Tarifvertrag festgelegten Lohntabellen festgesetzt.
Der neue Lohn muss per Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.