D16b20 - Was passiert mit dem Lohn im Falle einer Reduzierung der Arbeitszeit infolge einer internen beruflichen Wiedereingliederung?

Infolge einer internen beruflichen Wiedereingliederung darf der Arbeitgeber den Lohn nicht unverhältnismäßig in Bezug auf die von der gemischten Kommission beschlossene Reduzierung der Arbeitszeit reduzieren.

Der neue Lohn muss per Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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