Ein internationaler Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der einen oder mehrere Bezüge zum Ausland hat.
Beispiele
Ein Bezug zum Ausland liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Arbeitsort in mehreren Staaten liegt oder wenn der Arbeitnehmer nicht in dem Staat wohnt, in dem sich der Gesellschaftssitz des Arbeitgebers befindet.
Bei internationalen Arbeitsverträgen gibt es zwei rechtliche Schwierigkeiten:
- welche Rechtsordnung regelt den internationalen Arbeitsvertrag (= Rechtskollision);
- welches Gericht ist bei Streitigkeiten über den Abschluss, die Erfüllung und die Auflösung des internationalen Arbeitsvertrags zuständig (= Kompetenzkonflikt).
Die Vorschriften des internationalen Privatrechts verweisen bei diesen beiden rechtlichen Fragestellungen nicht automatisch auf die Rechtsordnung desselben Staates, insofern die Zuständigkeit eines Gerichts eines bestimmten Staates nicht zwingend die Anwendung des nationalen Rechts dieses Staates mit sich bringt.
So kann beispielsweise ein zuständiges luxemburgisches Gericht verpflichtet sein, auf einen Rechtsstreit mit Bezug zum Ausland ausländisches Recht anzuwenden, ebenso wie ein zuständiges ausländisches Gericht verpflichtet sein kann, luxemburgisches Recht anzuwenden.