Ja.
Da die Theorie, der die juristische Fiktion der Exterritorialität diplomatischer Missionen zugrunde liegt, seit langem nicht mehr angewandt wird, gelten in den Räumlichkeiten der Mission verrichtete Arbeiten als solche, die im Hoheitsgebiet des Empfangsstaates verrichtet wurden.
Zudem hat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit das Gericht des Empfangsstaates örtliche Zuständigkeit.