D2g3 - Stellt der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer eine Rechtshandlung dar, die unter die staatliche Hoheitsgewalt fällt und die Staatenimmunität begründet?

Gegenstand des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind die Aufgaben einer diplomatischen Mission, die Stellung der Mission und der Mitglieder des dort angestellten diplomatischen Personals, und es verleiht den Diplomaten Immunität vor strafrechtlicher sowie in gewissem Maße vor zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung.

Dabei muss unterschieden werden, ob es sich bei den Handlungen um Hoheitsakte oder Verwaltungsakte handelt.

Als Verwaltungsakt gelten Handlungen, die nicht der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt dienen.

Arbeitsverträge, die zwischen einer diplomatischen Mission und einem Arbeitnehmer für die Erfüllung der Aufgaben der diplomatischen Mission abgeschlossen werden, betrachtet die Rechtsprechung eher als Verwaltungsakte und nicht als Hoheitsakte, die das Recht auf Staatenimmunität begründen.

Demnach gelten für diese Verträge die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.

 

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