D2g1 - Was versteht man unter Exterritorialität?

Der Begriff der Exterritorialität ist eine Fiktion des internationalen Rechts, die die Ausnahmestellung bestimmter Personen oder Dinge (wie Diplomaten und Empfangsstaates beschreibt, als wären sie auf dem eigenen Staatsgebiet.

(Quelle: Dalloz, Lexique des termes juridiques 1999, 12. Ausgabe, Seite 241-242, ISBN 2 247 03487 9)

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