Der Begriff der Exterritorialität ist eine Fiktion des internationalen Rechts, die die Ausnahmestellung bestimmter Personen oder Dinge (wie Diplomaten und Empfangsstaates beschreibt, als wären sie auf dem eigenen Staatsgebiet.
(Quelle: Dalloz, Lexique des termes juridiques 1999, 12. Ausgabe, Seite 241-242, ISBN 2 247 03487 9)