Möchte der Arbeitgeber den Berufseinführungsvertrag innerhalb der ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:
- die Kündigung per Einschreiben mitteilen;
- eine Kündigungsfrist von 8 Tagen einhalten.
Möchte der Arbeitgeber den Berufseinführungsvertrag nach den ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:
- einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Arbeitsagentur (ADEM) richten und deren Genehmigung einholen.
Bei Kündigungen aus schwerwiegenden Gründen braucht der Arbeitgeber die Kündigungsfrist von 8 Tagen nicht einzuhalten.