D2f7 - Wie kann der Arbeitgeber den Berufseinführungsvertrag kündigen?

Möchte der Arbeitgeber den Berufseinführungsvertrag innerhalb der ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:

  • die Kündigung per Einschreiben mitteilen;
  • eine Kündigungsfrist von 8 Tagen einhalten.

Möchte der Arbeitgeber den Berufseinführungsvertrag nach den ersten 6 Wochen des ursprünglichen Vertrags auflösen, muss er:

  • einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Arbeitsagentur (ADEM) richten und deren Genehmigung einholen.

Bei Kündigungen aus schwerwiegenden Gründen braucht der Arbeitgeber die Kündigungsfrist von 8 Tagen nicht einzuhalten.

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