Ja.
Ein Ausbildungsvertrag sieht eine nicht verlängerbare 3-monatige Probezeit vor, in der er einseitig fristlos gekündigt werden kann.
Bei Aussetzung des Ausbildungsvertrags während der Probezeit wird Letztere um die entsprechende Zeit verlängert, wobei sie jedoch um höchstens einen Monat verlängert werden kann.
Die Probezeit hat zwei Zwecke.
Auf diese Weise kann:
- der Ausbilder die Fähigkeiten des Auszubildenden in Bezug auf die gewählte Ausbildung beurteilen;
- der Auszubildende feststellen, ob der gewählte Beruf und der Ausbildungsbetrieb ihm zusagen.