Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der Ausbildungseinrichtung (Ausbildungsbetrieb) und dem Auszubildenden, oder falls dieser minderjährig ist, seinem Erziehungsberechtigten abgeschlossen.
Der Ausbildungsvertrag wird vom Ausbilder im Namen des Ausbildungsbetriebs unterzeichnet.
Bei minderjährigen Auszubildenden unterzeichnet der Erziehungsberechtigte den Ausbildungsvertrag mit.
Findet die Ausbildung an mehreren Orten statt, ist zwischen dem Hauptausbildungsbetrieb und dem zusätzlichen Ausbildungsbetrieb eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
Der Hauptausbildungsvertrag bleibt während der gesamten Ausbildung in Kraft, vorbehaltlich der Bestimmungen über seine Verlängerung und Aufhebung.