D2e43 - Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Schulpflicht auf die Berufsausbildung?

Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht, welcher das Gesetz vom
6. Februar 2009 (loi du 6 février 2009 relative à l’obligation scolaire) ändert und die Grundschulbildung organisiert schreibt jedoch eine Schulpflicht von 14 Jahren vor. Die Schulpflicht erstreckt sich derzeit auf die Altersspanne 18 Jahre.

Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht und zur Änderung des Gesetzes vom 6. Februar 2009 bezüglich der Organisation der Grundschulbildung kommen jedoch Schüler, die das 15. Lebensjahr erreicht haben und eine Ausbildung antreten können, der Schulpflicht nach, indem sie den begleitenden Berufsschulunterricht besuchen.

Demnach können Auszubildende ab dem Alter von 15 Jahren aufgrund eines Ausbildungsvertrags beschäftigt werden.

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