D2e43 - Wird die Ausbildungszeit bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, wenn das Unternehmen seinen ehemaligen Auszubildenden einstellt?

Nein.

Keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass die Ausbildungszeit bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wird, wenn das Unternehmen seinen ehemaligen Auszubildenden nach dem Ende der Berufsausbildung mit einem Arbeitsvertrag einstellt.

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