D2e29 - Welche Personen und Behörden sind für die Ausbildung zuständig?

Ausbildungsberater

Die Ausbildungsberater sind die ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Bereich der Ausbildung. (Liste der Ausbildungsberater)

Berufsberatungsstelle der Arbeitsagentur (ADEM)

Hier wird Auszubildenden bei der Berufswahl geholfen. Auszubildende werden unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Fähigkeiten und der Perspektiven im gewählten Beruf beraten. Gleichzeitig hilft die Berufsberatungsstelle Auszubildenden nach Möglichkeit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. (www.adem.public.lu)

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend

Das Ministerium ist in Zusammenarbeit mit den Berufskammern für den theoretischen Ausbildungsteil zuständig. (www.men.public.lu)

Berufskammern

Die Berufskammern sind für die Beaufsichtigung und Überwachung der Berufsausbildung zuständig. Für jedes Handwerk bzw. jeden Beruf sind zwei Berufskammern zuständig. Die Arbeitnehmerkammer schützt die Interessen der Auszubildenden, und die jeweils zuständige Arbeitgeberkammer schützt die Interessen der Ausbilder.

Arbeitnehmerkammer: Arbeitnehmerkammer (Chambre des Salariés - www.csl.lu)

Arbeitgeberkammern: Landwirtschaftskammer (Chambre d’Agriculture - www.lwk.lu), Handelskammer (Chambre de Commerce - www.cc.lu), Handwerkskammer (Chambre des Métiers - www.cdm.lu)

Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt überwacht die Einhaltung des Arbeitsrechts sowie der Gesetze und Verordnungen in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

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