Zahlt der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung nicht, hat der Auszubildende seinen zuständigen Ausbildungsberater davon in Kenntnis zu setzen.
Wird keine gütliche Einigung zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbilder erzielt, muss der Auszubildende dem Ausbilder innerhalb einer bestimmten Frist (8 oder 15 Tage) eine Aufforderung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung zukommen lassen.
Die Zahlungsaufforderung erfolgt per Einschreiben.
Ist die dem Arbeitgeber gesetzte Frist verstrichen und hat er das Entgelt dann immer noch nicht gezahlt, kann der Arbeitnehmer Beschwerde beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt einlegen oder:
- einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Vorsitzenden des Arbeitsgerichts stellen, um damit die ausstehenden Entgeltzahlungen beizutreiben,
oder
- einen Antrag für ein Hauptsacheverfahren beim Arbeitsgericht stellen.