Auszubildende, die einen Abschluss mit einem Techniker-Diplom (diplôme de technicien - DT) oder mit einem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d'aptitude professionnelle - DAP) anstreben, haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, die vom gewählten Beruf oder Handwerk abhängt.
Die Ausbildungsvergütung bei grenzüberschreitenden Ausbildungen hängt vom Ausbildungsjahr ab.
Bei Ausbildungen, die mit einem Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle - CCP) abschließen, hängt die Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsjahr ab.
Die Beträge der Ausbildungsvergütung sind auf der Website des Luxembourg Lifelong Learning Center der Arbeitnehmerkammer oder in der großherzoglichen Verordnung vom 22. August 2019 über die Höhe der Ausbildungsvergütung (règlement grand-ducal du 22 août 2019 fixant les indemnités d’apprentissage) nachzulesen.