D2e15 -Können die Vertragsparteien den Ausbildungsvertrag während der Probezeit kündigen?

Ja.

Während der 3-monatigen Probezeit kann der Ausbildungsvertrag einseitig ohne Angabe von Gründen, ohne Kündigungsfrist und ohne vorherigen Antrag an die Berufskammern durch den Ausbildungsbetrieb (den Ausbilder) oder den Auszubildenden bzw. seinen Erziehungsberechtigten gekündigt werden.

Die zuständigen Berufskammern sind von den Parteien schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

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