D2e15 - Wie endet der Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag endet in folgenden Fällen:

  • durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung;
  • durch Einstellung der Tätigkeit des Arbeitgebers oder Entzug der Ausbildungsberechtigung;
  • mit einer Kündigung gemäß Artikel L. 111-8;
  • im Falle höherer Gewalt;
  • im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien;
  • bei verpflichtender Umorientierung des Auszubildenden;
  • wenn der Auszubildende von der Ausbildung ausgeschlossen wird;
  • wenn der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb 20 Werktage am Stück unentschuldigt fehlt;
  • wenn der Anspruch auf Krankengeld für den Auszubildenden nach Artikel 9, Absatz 1 des Sozialversicherungsgesetzbuchs erlischt.

Bei erfolgreichem Abschluss, bei Umorientierung oder bei Ausschluss von der Ausbildung auf Beschluss der Klassenkonferenz endet der Vertrag am letzten Tag des Monats, in dem das Ergebnis oder der Beschluss beiden Vertragsparteien mitgeteilt wird. Die Abteilung für Berufsausbildung gibt die Mitteilungen über den erfolgreichen Abschluss oder die Beschlüsse der Klassenkonferenz an die Berufskammern weiter.

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