Der Ausbilder stellt die Betreuung und Berufsausbildung des Auszubildenden im Rahmen des offiziellen Ausbildungsplans sicher.
Auszubildenden dürfen keine Arbeiten oder Aufgaben übertragen werden, die nichts mit dem betreffenden Beruf zu tun haben oder die gesundheitsgefährdend sind oder ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen.
Der Ausbilder und der Auszubildende sind verpflichtet, die Vorgaben der Berufskammern und des Ausbildungsberaters zu erfüllen.
Der Ausbilder hat sich gegenüber dem Auszubildenden angemessen zu verhalten. Er steht in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Berufskammern, mit der für den theoretischen Teil zuständigen Berufsschule und gegebenenfalls mit den anderen Ausbildern, die an der Berufsausbildung beteiligt sind.