D2d8 - Muss es sich beim Praktikanten, der ein Praktikum im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung absolviert, um einen Schüler oder Studierenden handeln?

Ja.

Der Schüler oder Studierende muss an einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland angemeldet sein und dort ordnungsgemäß den Unterricht besuchen oder einem Studiengang nachgehen, um ein Praktikum im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung absolvieren zu können.

Auch Inhaber eines luxemburgischen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts oder eines gleichwertigen Abschlusses und Personen, die einen kurzen Zyklus der Hochschulbildung [Zyklus, der zu einem Höheren Fachdiplom (Brevet de technicien supérieur BTS) führt] oder die einen ersten Hochschul- oder Universitätszyklus (Zyklus, der zum Bachelorgrad führt) erfolgreich abgeschlossen haben, können ein Praktikum im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung absolvieren. In diesem Fall muss das gesamte Praktikum während der 12 Monate nach dem Ende der letzten Immatrikulation, die mit einem der oben genannten Diplome abgeschlossen wurde, stattfinden.

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