Es gibt keine Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch, die eine Altersgrenze für im Rahmen eines Praktikums beschäftigte Schüler und Studierende vorsieht.
Demnach können sowohl Vereinbarungen für von einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgesehene Praktika als auch Vereinbarungen für Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung mit Schülern und Studierenden unabhängig vom Alter abgeschlossen werden.