Ja.
Sowohl bei den von einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgesehenen Praktika als auch bei den Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung muss die Praktikumsstelle ein Praktikumsregister führen, in das der Betriebsrat jederzeit Einsicht nehmen kann und das dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt auf einfachen Antrag zugänglich gemacht werden muss.