Erholungsurlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 26 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr.

Für einige Arbeitnehmerkategorien bzw. in einigen Fällen sieht das Gesetz zusätzliche Urlaubstage vor:

 

Tabelle der zusätzlichen Urlaubstage nach Arbeitnehmerkategorien und Sonderfällen
Urlaubsart Anspruchsberechtigte Dauer
Bezahlter Jahresurlaub

Arbeitnehmer und Auszubildende

26 Tage

Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für behinderte Arbeitnehmer

Kriegsversehrte, Arbeitsunfallopfer, Behinderte
(Arbeitnehmer mit einer körperlichen, geistigen, sinnesbezogenen, psychischen und/oder psychosozialen Behinderung)

+ 6 Tage

Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für die Bergbaubranche

Technische Bergarbeiter

+ 3 Tage

Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub bei verkürzter wöchentlicher Ruhezeit

Arbeitnehmer und Auszubildende, die keine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 44 Stunden haben

+ 6 Tage

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