Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 26 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Für einige Arbeitnehmerkategorien bzw. in einigen Fällen sieht das Gesetz zusätzliche Urlaubstage vor:
| Urlaubsart | Anspruchsberechtigte | Dauer |
|---|---|---|
| Bezahlter Jahresurlaub | Arbeitnehmer und Auszubildende |
26 Tage |
| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für behinderte Arbeitnehmer | Kriegsversehrte, Arbeitsunfallopfer, Behinderte |
+ 6 Tage |
| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für die Bergbaubranche | Technische Bergarbeiter |
+ 3 Tage |
| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub bei verkürzter wöchentlicher Ruhezeit | Arbeitnehmer und Auszubildende, die keine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 44 Stunden haben |
+ 6 Tage |