Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 26 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Für einige Arbeitnehmerkategorien bzw. in einigen Fällen sieht das Gesetz zusätzliche Urlaubstage vor:
| Urlaubsart | Anspruchsberechtigte | Dauer |
|---|---|---|
| Bezahlter Jahresurlaub |
Arbeitnehmer und Auszubildende |
26 Tage
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| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für behinderte Arbeitnehmer |
Kriegsversehrte, Arbeitsunfallopfer, Behinderte
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+ 6 Tage
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| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub für die Bergbaubranche |
Technische Bergarbeiter |
+ 3 Tage
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| Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub bei verkürzter wöchentlicher Ruhezeit |
Arbeitnehmer und Auszubildende, die keine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 44 Stunden haben |
+ 6 Tage
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