Sonstiger Sonderurlaub

Tabelle der sonstigen Sonderurlaubstage
Art Anspruchsberechtigte Dauer
Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmer und Auszubildende

  • 8 Wochen vorgeburtliches Beschäftigungsverbot
  • 12 Wochen nachgeburtliches Beschäftigungsverbot
Adoptionsurlaub

Personen, die ein oder mehrere Kind(er) unter 12 Jahren adoptieren

12 Wochen

Elternurlaub

 

  • Eltern eines Kindes bzw. mehrerer Kinder unter 6 Jahren
  • Eltern eines adoptierten Kindes bzw. mehrerer adoptierter Kinder unter 12 Jahren
  • 4 oder 6 Monate Vollzeit (8 oder 12 Monate Teilzeit)
  • nicht zusammenhängender Elternurlaub mit Reduzierung der Arbeitszeit um einen Wochentag (d. h. 20 % der Arbeitszeit) während 20 Monaten
  • Elternurlaub, der während maximal 20 Monaten in 4 Zeiträume von jeweils einem Monat aufgeteilt wird
Urlaub aus familiären Gründen
  • Eltern eines Kindes bzw. mehrerer Kinder unter 18 Jahren

  • Bei Kindern, für die die Zulage für behinderte Kinder bezogen wird, wird die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen pro Altersstufe verdoppelt
  • 12 Tage pro Kind zischen 0 und 4 Jahren

  • 18 Tage pro Kind ab 4 Jahren und bis zum Tag vor seinem 13. Geburtstag

  • 5 Tage pro Kind ab dem 13. Geburtstag und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, jedoch nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes
  • maximal 52 Wochen während eines Bezugszeitraums von 104 Wochen im Falle einer extrem schweren Krankheit des Kindes
Politischer Urlaub
  • Personen, die ein Mandat als Bürgermeister, Schöffe, Gemeinderat ausüben
  • Personen, die ein Abgeordnetenmandat ausüben
  • zwischen 2 und 30 Stunden pro Woche
  • (maximal) 20 Stunden 
Jugendurlaub

 

Arbeitnehmer

60 Tage, davon maximal 20 Tage in 2 Jahren

Sporturlaub
  • Spitzensportler, Betreuer, Kampf-, Wertungs- und Schiedsrichter
  • Technische und administrative Führungskräfte
  • 12 Tage pro Jahr und Anspruchsberechtigter
  • Für Führungskräfte: 25 Tage pro Jahr und Einrichtung, der sie angehören
Sonderurlaub für Entwicklungshilfe

Sachverständige und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben

6 Tage pro Jahr

Sonderurlaub für Freiwillige der Rettungsdienste

Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Rettungshelfer

42 Tage, davon maximal 7 Tage pro Jahr

Individueller Bildungsurlaub

Arbeitnehmer

80 Tage, davon maximal 20 Tage in 2 Jahren

Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung

Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer

maximal 6 Tage

Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter

Arbeitnehmer, die ein Amt als Mitglied einer Berufskammer, eines Organs eines Sozialversicherungsträgers, als Beisitzer beim Arbeitsgericht, als beisitzender Versicherter oder beisitzender Arbeitgeber beim Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil arbitral des assurances sociales) bzw. beim Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil supérieur des assurances sociales) ausüben

4 Stunden pro Sitzung oder Verhandlung

Sprachurlaub

Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten bei einem in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber unter Vertrag stehen
Selbstständige oder Freiberufler, die seit mindestens 6 Monaten in Luxemburg tätig sind

maximal 200 Stunden während der beruflichen Laufbahn

Sonderurlaub zur Sterbebegleitung

Arbeitnehmer, dessen Verwandter (1. Grades in direkter auf- oder absteigender Linie oder 2. Grades in Seitenlinie), Ehegatte oder Lebenspartner an einer schweren Krankheit im Endstadium leidet

5 Tage pro Fall und pro Jahr

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