Art | Anspruchsberechtigte | Dauer |
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Mutterschaftsurlaub | Arbeitnehmer und Auszubildende |
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Adoptionsurlaub | Personen, die ein oder mehrere Kind(er) unter 12 Jahren adoptieren |
12 Wochen |
Elternurlaub
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Urlaub aus familiären Gründen |
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Politischer Urlaub |
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Jugendurlaub
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Arbeitnehmer |
60 Tage, davon maximal 20 Tage in 2 Jahren |
Sporturlaub |
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Sonderurlaub für Entwicklungshilfe | Sachverständige und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben |
6 Tage pro Jahr |
Sonderurlaub für Freiwillige der Rettungsdienste | Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Rettungshelfer |
42 Tage, davon maximal 7 Tage pro Jahr |
Individueller Bildungsurlaub | Arbeitnehmer |
80 Tage, davon maximal 20 Tage in 2 Jahren |
Urlaub für die Suche nach einer neuen Beschäftigung | Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer |
maximal 6 Tage |
Sonderurlaub für die Ausübung bestimmter Ehrenämter | Arbeitnehmer, die ein Amt als Mitglied einer Berufskammer, eines Organs eines Sozialversicherungsträgers, als Beisitzer beim Arbeitsgericht, als beisitzender Versicherter oder beisitzender Arbeitgeber beim Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil arbitral des assurances sociales) bzw. beim Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil supérieur des assurances sociales) ausüben |
4 Stunden pro Sitzung oder Verhandlung |
Sprachurlaub | Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten bei einem in Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber unter Vertrag stehen |
maximal 200 Stunden während der beruflichen Laufbahn |
Sonderurlaub zur Sterbebegleitung | Arbeitnehmer, dessen Verwandter (1. Grades in direkter auf- oder absteigender Linie oder 2. Grades in Seitenlinie), Ehegatte oder Lebenspartner an einer schweren Krankheit im Endstadium leidet |
5 Tage pro Fall und pro Jahr |