Zusatzausbildungen

Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 müssen die entsprechenden Schulungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch zusätzliche Ausbildungen ergänzt werden.

In der nachstehenden Tabelle sind alle Ausbildungen, welche auf Grundlage des Beschlusses des zuständigen Beratenden Ausschusses, vom Minister für Arbeit als Zusatzausbildungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit anerkannt wurden, aufgeführt.

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** die Anzahl der Stunden hängt vom Ausbildungsprogramm ab

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