Zusatzausbildungen

Der Lehrgang für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren muss durch zusätzliche Ausbildungen ergänzt werden, die vom Minister für Arbeit auf Grundlage der Stellungnahme des beratenden Ausschusses anerkannt worden sind. Die Mindestanzahl der zu absolvierenden Stunden an zusätzlichen Ausbildungen hängt vom abgeschlossenen Lehrgang ab (Artikel 2 der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006):

  • vier Stunden für Baustellen der Kategorie A;
  • acht Stunden für Baustellen der Kategorie B;
  • zwölf Stunden für Baustellen der Kategorie C.

Diese zusätzlichen Ausbildungen müssen innerhalb jeder Fünfjahresperiode absolviert werden. Die erste Periode beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Zertifikats über das Bestehen der Grundausbildung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren. Die folgenden Perioden beginnen jeweils mit dem Datum der letzten ergänzenden Schulung.

** die Anzahl der Stunden hängt vom Ausbildungsprogramm ab

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