S5a9 - Wie sind die Unternehmen in Bezug auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterteilt?

In Anhang 1 der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 über die Fachkraft für Arbeitssicherheit (règlement grand-ducal du 9 juin 2006 relatif au travailleur désigné) sind 7 Unternehmensgruppen je nach Anzahl der Arbeitnehmer und Tätigkeitsbereichen definiert:

  • Gruppe A: Unternehmen mit weniger als 16 Arbeitnehmern;
  • Gruppe B: Unternehmen mit 16–49 Arbeitnehmern;
  • Gruppe C: Unternehmen mit 50–1.599 Arbeitnehmern;
  • Gruppe D: Unternehmen mit 1.600–1.999 Arbeitnehmern;
  • Gruppe E: Unternehmen mit mehr als 950 Arbeitnehmern, die in folgenden Bereichen tätig sind:
    • Metallverarbeitung, Feinmechanik und Optik (außer Herstellung von Metallwerken), Bau von Maschinen und Mechanikmaterial, Bau von Fahrzeugen und Einzelteilen, Bau von sonstigem Transportmaterial;
    • sonstiges verarbeitendes Gewerbe (außer Holzverarbeitung und Holzmöbelherstellung);
    • Produktion von Stein, Zement, Beton, Tonwaren, Glas u. a.;
    • Transportwesen;
  • Gruppe F: Unternehmen mit mehr als 650 Arbeitnehmern, die in folgenden Bereichen tätig sind:
    • Produktion und Verteilung von Strom, Gas, Dampf und Warmwasser;
    • Produktion und Erstverarbeitung von Metallen;
    • Chemie (außer Herstellung von chemischen Basisprodukten), Petrochemie und Kohlechemie und Herstellung sonstiger chemischer Erzeugnisse (hauptsächlich für die Industrie und Landwirtschaft);
    • Produktion von künstlichen und synthetischen Fasern;
    • Herstellung von Metallwerken;
    • Bau von Maschinen und Mechanikmaterial;
    • Bau von Fahrzeugen und Einzelteilen;
    • Bau von sonstigem Transportmaterial;
    • Holzverarbeitung und Holzmöbelherstellung;
    • Hoch- und Tiefbau;
  • Gruppe G: Unternehmen mit mehr als 450 Arbeitnehmern, die in folgenden Bereichen tätig sind:
    • Herstellung von sonstigen chemischen Produkten (hauptsächlich für die Industrie und die Landwirtschaft).

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