Kündigt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat der Arbeitgeber binnen 2 Monaten nach der Kündigung eine neue Fachkraft für Sicherheit zu bestellen. Die neue Fachkraft für Arbeitssicherheit muss innerhalb von 12 Monaten allen Anforderungen in Sachen Schulung und Berufserfahrung genügen. Solange der Arbeitgeber keinen Ersatz ernannt hat oder dieser den Anforderungen nicht genügt, kann er die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit für höchstens 12 Monate selbst übernehmen.