Die beratende Kommission funktioniert gemäß ihren eigenen internen Vorschriften und setzt sich aus 3 vom Minister ernannten Mitgliedern zusammen, nämlich:
- einem Vertreter des Ministers für Arbeit;
- einem Vertreter des für die Berufsausbildung zuständigen Ministers;
- einem Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.
Der Minister ernennt für jedes ordentliche Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.
Der Vorsitz der beratenden Kommission wird durch einen Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts wahrgenommen, welches auch die Sekretariatsgeschäfte übernimmt.