S5a24 - Wie setzt sich die beratende Kommission zusammen?

Die beratende Kommission funktioniert gemäß ihren eigenen internen Vorschriften und setzt sich aus 3 vom Minister ernannten Mitgliedern zusammen, nämlich:

  • einem Vertreter des Ministers für Arbeit;
  • einem Vertreter des für die Berufsausbildung zuständigen Ministers;
  • einem Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.

Der Minister ernennt für jedes ordentliche Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

Der Vorsitz der beratenden Kommission wird durch einen Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts wahrgenommen, welches auch die Sekretariatsgeschäfte übernimmt.

Zum letzten Mal aktualisiert am