Der beratende Ausschuss funktioniert gemäß seinen eigenen internen Vorschriften und setzt sich aus 6 vom Minister ernannten Mitgliedern zusammen, nämlich:
- einem Vertreter der Handelskammer;
- einem Vertreter der Handwerkskammer;
- einem Vertreter der Fachkräfte für Arbeitssicherheit;
- einem Vertreter der Ausbildungseinrichtungen;
- einem Vertreter der Unfallversicherungsanstalt;
- einem Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.
Zudem ernennt der Minister für Arbeit für jedes ordentliche Mitglied ein stellvertretendes Mitglied, und der beratende Ausschuss kann sich in verschiedenen Bereichen von Fachkundigen unterstützen lassen.
Der Vorsitz des beratenden Ausschusses wird durch einen Vertreter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts wahrgenommen, welches auch die Sekretariatsgeschäfte übernimmt.