Bei der Ausarbeitung von Lehrplänen und Prüfungen für diese Schulungen wird der Minister für Arbeit durch einen beratenden Ausschuss und eine beratende Kommission unterstützt.
Der beratende Ausschuss ist ein Beratungsgremium im Bereich der Schulungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und hat folgende Aufgaben:
- dem Minister in seinem Zuständigkeitsbereich die Lehrpläne der einzelnen Schulungen vorschlagen;
- dem Minister die Themen der Zusatzausbildungen vorschlagen;
- sich auf Anfrage des Ministers zur Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen äußern;
- sich auf Anfrage des Ministers zu allen Fragen in Sachen Fähigkeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit äußern;
- sich auf Anfrage des Ministers zu allen Fragen in Sachen Schulungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit äußern.
Die beratende Kommission für die Bewertung der Abschlüsse der Schulungen für zukünftige Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt den Minister für Arbeit und Beschäftigung bei der Organisation und Aufsicht der Abschlussprüfungen der Schulungen und bewertet diese.
Die in Artikel 7 Nummer 1 Punkte ii–v der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 über die Fachkraft für Arbeitssicherheit (règlement grand-ducal du 9 juin 2006 relatif au travailleur désigné) genannten Schulungen werden unter der Zuständigkeit des Ministers für Arbeit mit Prüfungen abgeschlossen, die von der beratenden Kommission organisiert werden.
Die Mitglieder der beratenden Kommission dürfen nicht an den Beratungen und Beschlussfassungen über die Abschlüsse der Schulungen teilnehmen, wenn sie mit dem betroffenen Teilnehmer bis einschließlich vierten Grades verwandt oder verschwägert sind.
Für die Bewertung der Abschussprüfungen der Schulungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennt der Minister für Arbeit mindestens 3 Prüfer.
Die Prüfungsstunden sind nicht in den Schulungsstunden der einzelnen Schulungen enthalten.