Der Arbeitgeber nimmt seine Verantwortung wahr, indem er seine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu einer Schulung anmeldet, ihr Bildungsurlaub gewährt und die Kosten der Schulung übernimmt. Die Modalitäten des Bildungsurlaubs sind in den Artikeln L. 234-59 ff. des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehen. (FAQ D8h)