Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine geeignete Schulung absolviert hat, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und des Unternehmens entspricht.
Erhöht sich die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen, wodurch ein Unternehmen beispielsweise von Gruppe A (weniger als 16 Arbeitnehmer) in Gruppe B (zwischen 16 und 49 Arbeitnehmer) wechselt, verfügt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die eine Schulung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Gruppe A absolviert hat, nicht mehr über eine geeignete Schulung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss dann innerhalb von 2 Monaten ab dem Wechsel des Unternehmens von Gruppe A in Gruppe B eine Schulung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Gruppe B absolvieren. Sie muss die Bedingung bezüglich der geeigneten Schulung binnen 12 Monaten erfüllen.