S11f - Welche Angaben zum Arbeitsunfall müssen dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermittelt werden?

Die Unfallanzeige an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Unternehmens;
  • Kontaktdaten des Unternehmensleiters;
  • Datum und Uhrzeit des Arbeitsunfalls;
  • Name, Anschrift und Kennnummer des verunfallten Arbeitnehmers;
  • Beschreibung der Aufgaben anlässlich des Unfalls;
  • Kurze Beschreibung der Umstände des Unfalls;
  • Angaben zu den Verletzungen.

Hierfür wurde eine Unfallanzeige durch den Arbeitgeber online gestellt.

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