Die Unfallanzeige an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Unternehmens;
- Kontaktdaten des Unternehmensleiters;
- Datum und Uhrzeit des Arbeitsunfalls;
- Name, Anschrift und Kennnummer des verunfallten Arbeitnehmers;
- Beschreibung der Aufgaben anlässlich des Unfalls;
- Kurze Beschreibung der Umstände des Unfalls;
- Angaben zu den Verletzungen.
Hierfür wurde eine Unfallanzeige durch den Arbeitgeber online gestellt.