S11e - Sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Bericht über den Arbeitsunfall zu erstellen und an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zu übermitteln?

Ja.

Laut Artikel L. 312-5 des Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber schnellstmöglich Berichte über die Arbeitsunfälle, deren Opfer seine Arbeitnehmer geworden sind, erstellen und an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermitteln.

Um die Anzeige zu vereinfachen, wurde eine Unfallanzeige durch den Arbeitgeber online gestellt.

Der Analysebericht kann dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt folgendermaßen zugesandt werden:

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