Ja.
Laut Artikel L. 312-5 des Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber schnellstmöglich Berichte über die Arbeitsunfälle, deren Opfer seine Arbeitnehmer geworden sind, erstellen und an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermitteln.
Um die Anzeige zu vereinfachen, wurde eine Unfallanzeige durch den Arbeitgeber online gestellt.
Der Analysebericht kann dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt folgendermaßen zugesandt werden:
- entweder per E-Mail an accidents@itm.etat.lu ;
- oder per Post an: 3, rue des Primeurs L-2361 Strassen.