D12b7 - Welche Bedingungen gelten für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten?

Um sich mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten zu dürfen, müssen Drittstaatsangehörige die für die Einreise nach Luxemburg geltenden Bedingungen erfüllen ( und die für den Aufenthalt von weniger als 3 Monaten (D12b6).

Sie müssen einen Antrag auf Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l'immigration) des Ministerium für innere Angelegenheiten (Postfach 752, L-2017 Luxemburg) stellen.

Der Antrag muss vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Anträge, die nach der Einreise eingereicht werden, sind unzulässig.

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