D12b5 - Welche Einreise- und Aufenthaltsbedingungen gelten für einen Aufenthalt von weniger als 3 Monaten?

Um sich weniger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten zu dürfen, müssen Drittstaatsangehörige im Besitz eines Reisepasses und gegebenenfalls eines Visums sein, dessen Gültigkeit das Datum des Reisebeginns um 3 Monate überschreiten muss.

Binnen 3 Werktagen nach ihrer Einreise müssen sich Drittstaatsangehörige bei der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsorts anmelden.

Kommen sie in einem Hotel oder einer anderen touristischen Unterkunft unter, gilt der vom Betreiber ausgefüllte Meldeschein als Anmeldung.

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