Im Streitfall kann sich der Arbeitnehmer an die Arbeitsgerichte wenden, unabhängig davon, ob eine Unternehmensübertragung stattgefunden hat oder nicht.
Sprache wechseln
Im Streitfall kann sich der Arbeitnehmer an die Arbeitsgerichte wenden, unabhängig davon, ob eine Unternehmensübertragung stattgefunden hat oder nicht.