Nein.
Die Nichterfüllung der Informationspflicht zulasten des Veräußerers und des Erwerbers hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Übertragung des Arbeitsvertrags.
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Nein.
Die Nichterfüllung der Informationspflicht zulasten des Veräußerers und des Erwerbers hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Übertragung des Arbeitsvertrags.